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Ansage entwerfenDas garantieren wir Ihnen auf Wunsch sogar schriftlich. Warum Sie rechtlich bei uns auf der sicheren Seite sind - und was alles schief gehen und Kosten verursachen kann - das erfahren Sie in diesem Artikel.
Für die Nutzung von Musik in Telefonanlagen gibt es grundsätzlich zwei Varianten: Gemafreie und Gemapflichtige Musik. Sofern nicht explizit etwas anderes dabei steht - und vorab mit Ihnen vereinbart ist - nutzen wir für alle unsere professionellen Telefonansagen gemafreie Musik. Aber haben Sie sich schon einmal gefragt, wo diese Musik herkommt? Wir arbeiten seit Gründung unserer Firma im Jahr 2003 an mit professionellen Komponistinnen und Komponisten zusammen, die nicht der GEMA angehören. So können Sie sicher sein, dass die Musik nicht nur hochwertig klingt, sondern auch garantiert gemafrei ist.
Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist: Nicht jede Musik, die gemafrei ist, ist gleichzeitig auch lizenzfrei. Gemafrei bedeutet lediglich, dass der Komponist nicht der GEMA angehört und sich selbst um die Vermarktung seiner Musik kümmert. Bezahlt werden muss also in den meisten Fällen trotzdem.
In der Vergangenheit ist es so schon passiert, dass Anbieter Musik für ihre verkauften Telefonansagen benutzt haben, für die sie gar keine Rechte besaßen. Die Kunden wähnten sich so auf der sicheren Seite - doch dann kam das böse Erwachen: Der Komponist forderte nachträgliche Vergütung und Strafzahlungen direkt von den Kunden. Die ausgestellten Dokumente des Tonstudios, das die Telefonansagen verkaufte, waren nutzlos - den das Studio hatte gar nicht das Recht, diese Dokumente auszustellen.
Auf Wunsch bestätigen wir Ihnen schriftlich - und zwar auch von den Komponisten gegengezeichnet - dass ...
Dafür stehen wir mit unserem Namen.
Manchmal ist es aber doch gewünscht: Gemapflichtige Musik in Telefonansagen. Z.B. bei unseren Telefonansagen für Weihnachten sind die entsprechenden Weihnachtsklassiker sehr beliebt. In diesem Fall ist der Abschluss eines Vertrages mit der GEMA nötig. Dieser kann eine monatliche, vierteljährliche oder jährliche Pauschale sein. Dabei ist es wichtig, dass Sie selbst den Vertrag abschließen, bevor Sie mit der Nutzung der Musik in Ihrer Telefonanlage beginnen.
Hier finden Sie alle Informationen direkt bei der GEMA: Tarif W-Tel
Übrigens: Der Vertrag ist ein sogenannter Pauschalvertrag. Sie brauchen sich also innerhalb der Vertragslaufzeit nicht auf einen Titel festzulegen. Ob Sie das Musikstück also täglich wechseln oder mehrere verschiedene Stücke einspielen, ist nicht relevant.
Auch für die GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) fallen Kosten an. Diese sind aber bereits im Tarif der GEMA enthalten, die GEMA führt den entsprechenden Anteil an die GVL ab. Sie brauchen sich darüber also keine Gedanken machen.
Auch in Österreich und der Schweiz fallen Abgaben für Musik an. Hier gehen diese an die AKM (AKM Autoren, Komponisten und Musikverleger registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung) in Österreich bzw. die SUISA (Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik) in der Schweiz. Die Abgabemodelle sind dabei ähnlich zu denen in Deutschland.
Weit über 10.000 hochwertige, gemafreie Musikstücke befinden sich in unserer Datenbank - und freuen sich schon darauf, von Ihnen entdeckt zu werden. Egal, ob es eine seriöse, eine frische oder eine weihnachtliche Musik sein soll: Wir haben bestimmt auch den richtigen Titel für Sie im Repertoire.
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